Funktionstraining
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Die Teilnahme am Funktionstraining ist NUR MIT ÄRZTLICHER VERORDNUNG möglich
Funktionstraining ist eine ärztlich verordnete Maßnahme, die von der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger genehmigt werden muss. Ziele sind Erhalt und Verbesserung der Körperfunktionen, Schmerzlinderung sowie allgemeine Bewegungsverbesserung. Beim Funktionstraining finden bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe statt – unter qualifizierter Anleitung von Physiotherapeuten. So werden Funktionsverluste von Muskeln und Gelenken behandelt oder vorgebeugt.
Funktionstraining kann zu 100% von der Krankenkasse übernommen werden.
Für das Funktionstraining benötigen Sie ein kleines Handtuch, Sportbekleidung und etwas zu Trinken.
Die Kurse beginnen jeweils: